Finanzbuchhaltung

 

Die Buchhaltungsverfahren sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zwangsläufig, wobei die Buchhaltung anhand der Angaben, die sie den Gesellschaften im Beschlussfassungsablauf bietet, eine der wichtigsten Abteilungen darstellt. Darüberhinaus wird die Tatsache, dass Ihre Gesellschaft den Dienst einer Finanzberatungsfirma mit internationaler Erfahrung in Anspruch nimmt, die Ihnen die Buchhaltungsdienste mit dem Bewusstsein der in Ihrem Land geltenden Regeln leistet, Ihre Tätigkeiten erleichtern und Sie auf dem Weg zum Erfolg unterstützen. Die Hakan Ugur SteuerberatungsGmbH wird erfreut sein, Ihnen anhand ihrer internationalen Buchhaltungserfahrung als Kompass im gesetzlichen Rahmen in der Türkei zu dienen. Die von unserer Buchhaltungsabteilung geleisteten Dienste sind wie folgt:

 

Buchhaltung entsprechend dem einheitlichen Kontenplan im Rahmen der türkischen Rechnungswesen,

Die Verwendung des von der Muttergesellschaft angewandten Buchhaltungssoftwares (SAP, Navision, Datev, usw.) in der Türkei, dessen Anpassung an die türkischen Bestimmungen,

Die Aufstellung eines Kontenplans oder die Anpassung des von der Muttergesellschaft angewandten Kontenplans mit dem türkischen Rechnungswesen, die Einrichtung und Überprüfung des Buchhaltungssystems,

Die Bearbeitung alle Buchhaltungsbelege, wie z.B. Ein-u.Ausgangsrechnungen-, Kassen-, Banken-, etc. Dokumenten,

Betriebsbuchhaltung,

Kontoabstimmungen (Debitoren,Kreditoren u. Intercompany),

Die Vorbereitung der Jahresabschluss-Finanzaufstellungen im Rahmen der HGB- und IFRS-Bestimmungen,

Die Erstellung, Beglaubigung und Übermittlung zum Hauptsitz des Jahresabschlusses,

Die Erstellung und Überprüfung der Bilanzen,

Die Vorbereitung, Beglaubigung der monatlich, vierteljährlich und jährlich zu erstellenden Steuererklärungen und deren Übermittlung zum Finanzamt,

Die Erstellung, Beglaubigung der monatlichen Bescheide der Sozialversicherung (SGK) und deren Übermittlung an die Sozialversicherungsanstalt (SGK),

Alle sonstigen Buchhaltungsvorgänge,